Conditions

Beleuchtungsinvariante Kontourerkennung - Beleuchtungsinvariante Bewegungsdetektion - Hyperbeldetektion - Informationsraumanalyse - CI basierte Identifikatoren - Datenkategorisierer - Alarmierungsroutinen - Maschinenüberwachung - Harmonischenanalyse - DLS-Analysatoren - FD-Analysatoren - CI-Alarmierungsroutinen - Trendanalyse - neuronale Qualitätskontrolle - Sensorfusion - neuronale Prädiktoren - Analyse biologischer Signale - neuronal basierte Identifikatoren - akustische Mustererkennung - Trendanalyse - CI basierte Personenkategorisierung

Conditions


Because the IngB RT&S GmbH is subject to German law, only the German terms and conditions are published on this webside. For further informations about the terms and conditions in other languages, please contakt us.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der IngB RT&S GmbH,

Einersberger Blick 16, 38678 Clausthal-Zellerfeld

 

 

§1 Geltungsbereich, Angebot und Vertragsabschluss


1.1 Für alle Geschäftsbeziehungen der IngB RT&S GmbH (nachfolgend IngB) mit seinen Kunden gelten ausschließlich diese nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht anders vereinbart. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn IngB ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von IngB in ihrer bei Vertragsabschluss dem Kunden vorliegenden Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.


1.2 Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie bei der Abgabe des Angebots nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in schriftlichen Unterlagen sowie Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten ohne das hieraus Rechte gegen IngB hergeleitet werden können.


1.3 Ein Vertrag kommt erst mit der Gegenzeichnung der Auftragsbestätigung oder des speziellen Vertrages durch den Kunden zustande. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder des speziellen Vertrages.


1.4 § 1.3 gilt entsprechend, wenn IngB als Kunde/Käufer einer Ware, einer Dienstleistung oder eines anders geldwerten Gutes auftritt, d.h., ein Vertrag zur Lieferung/zum Kauf kommt erst durch eine schriftliche Gegenzeichnung auf dem an IngB gerichtenen Angebotes zu stande. Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder des speziellen Vertrages.

 


§2 Vertragsgegenstand, Mängelansprüche


2.1 Der Vertragsgegenstand umfasst die Programmierung sowie sämtliche beratenden, unterstützenden und begleitenden Tätigkeiten von IngB für einen Kunden im Zusammenhang mit der Einrichtung und Nutzung der von IngB entwickelten Software. Zur Programmierung zählen alle Programmierungen und Softwareanpassungen, die von IngB-Mitarbeitern in der entwickelten Software vorgenommen werden. Programmierungsleistungen und begleitende Tätigkeiten erfolgen seitens IngB ausschließlich anhand der vom Kunden vorzugebenden Spezifikationen, Informationen und Daten. Ergebnisse und Informationen aufgrund der aus der Nutzung der Software gewonnenen Erkenntnisse sind vom Kunden unverzüglich auf ihre praxisrelevanten Auswirkungen zu prüfen. Vor Übernahme der Ergebnisse der Softwarenutzung und ihrer Ergebnisse aus der Datenanalyse in den Geschäftsablauf des Kunden sind vom Kunden theoretische und praktische Tests hinsichtlich der Auswirkungen vorzunehmen.


2.2. IngB überlässt dem Kunden eine Kopie der im Vertrag genau bezeichneten Software in ihrer ausführbaren Form und dazugehörige Unterlagen (Handbuch) in deutscher oder englischer Sprache, die ausschließlich für den eigenen Gebrauch des Kunden bestimmt sind. IngB bleibt Inhaber sämtlicher Urheberrechte (§4), des Sourcecodes  und  insbesondere auch an Aufzeichnungen und Unterlagen.


2.3. IngB liefert die Software im Objektcode auf Standarddatenträgern. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellcodes. Die Bearbeitung der vertragsgegenständlichen Software ist unzulässig. Die Beseitigung von Softwaremängeln bietet IngB im Rahmen ihrer Standarddienstleistung an.


2.4. Der Kunde kann sich auf seine Kosten eine Kopie für Sicherungs- oder Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche anfertigen. Sofern Originale mit einem Urheberrechtsvermerk versehen sind, hat er diesen auch auf den Kopien anzubringen. Aufzeichnungen oder Unterlagen darf der Kunde nicht vervielfältigen.


2.5. Die von IngB gelieferte Software darf nicht zurückentwickelt, dekompiliert oder entassembliert werden.


2.6. Teilt der Kunde auftretende Mängel IngB nicht unverzüglich schriftlich mit, erlöschen die Mängelansprüche für den nicht gerügten Mangel.


2.7. Tritt an der von IngB gelieferten Software ein Mangel auf, wird IngB diesen innerhalb angemessener Zeit nach seiner Wahl entweder beseitigen oder die beanstandete Leistung von Neuem mangelfrei erbringen (insgesamt Nacherfüllung). IngB übernimmt keine Gewähr oder Garantie hinsichtlich bestimmter Ergebnisse ihrer Programmierungsleistungen.


2.8. Schlägt die Nacherfüllung fehl, insbesondere weil der Mangel trotz Beseitigungsversuchen nicht behoben wird, die Nacherfüllung sich unzumutbar verzögert oder unberechtigt abgelehnt wird, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder mindern.


2.9. Der Kunde hat keine Mängelansprüche infolge von Fehlern, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden. Er hat ebenfalls keine Mängelansprüche, wenn er selbst oder durch Dritte die gelieferte Software veränderte.


2.10. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, zahlt er an IngB für die Zeit bis zum Rücktrittszeitpunkt ein angemessenes Nutzungsentgelt. Das Nutzungsentgelt errechnet sich auf der Basis einer linearen vierjährigen Abschreibung.


 


§3 Leistungen des Vertragspartners, Datenschutz


3.1. Der Vertragspartner wird IngB sämtliche zur Vertragserfüllung benötigten Daten, Informationen und Dokumentationen unentgeltlich und in geeigneter Form zur Verfügung stellen sowie die technisch dafür notwendigen Voraussetzungen schaffen. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für die Richtigkeit und Aktualität der Daten sowie dafür, dass diese in geeigneter und den Vorgaben entsprechender Form zur Verfügung gestellt werden.


3.2. Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass der Zugang zu seinen jeweils gültigen Daten unbeeinträchtigt aufrecht erhalten  bleibt. Sollte dies nicht der Fall sein, wird IngB die letzte unbeeinträchtigte zugängliche Version der Daten verwenden. Soweit IngB durch die nicht vertragsgemäße Erbringung von Mitwirkungspflichten des Vertragspartners an der Erbringung der Leistungen gehindert ist, ist IngB für den sich daraus ergebenden Leistungsverzug oder Leistungsmangel nicht verantwortlich.


3.3. Der Kunde verpflichtet sich zur Benutzung der gelieferten Software nur geeignete Mitarbeiter einzusetzen und die Verwendung der Software und etwa auftretende besondere Vorkommnisse in geeigneter Weise zu protokollieren.


3.4. IngB ergreift angemessene Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten und Informationen des Vertragspartners gegen unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. IngB ist jedoch nicht dafür verantwortlich und kann nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu Daten und Informationen zu verschaffen.



§4 Urheberrecht, Nutzungsrecht, Schutzrechte Dritter


4.1. Die von IngB gelieferte Software (Programm und Handbuch) ist urheberrechtsfähig und rechtlich geschützt. Alle Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte und sonstigen Leistungsschutzrechte  liegen ausschließlich bei IngB.


4. 2. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht nach Eingang der vereinbarten Vergütung bei IngB eingeräumt. Der Vorbehalt des Nutzungsrechts bis zur Zahlung der Vergütung umfasst nicht das Recht zur Prüfung der Software zwecks Abnahme.


4.3. IngB geht für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland davon aus, dass die gelieferte Software keine Schutzrechte Dritter beeinträchtigt. Sollte ein Dritter dem Kunden gegenüber die Verletzung gewerblicher Schutzrechte hinsichtlich der gelieferten Software geltend machen, so ist der Kunde verpflichtet, IngB sofort davon zu verständigen. Der Kunde wird IngB Gelegenheit geben, einem Rechtsstreit beizutreten. Er wird nur in Abstimmung mit IngB einen Rechtsstreit über die Frage des Vorliegens einer Schutzrechtsverletzung führen. IngB entscheidet - unter angemessener Berücksichtigung der Bedürfnisse des Kunden - über die rechtlichen Abwehrmaßnahmen und bei Vergleichsverhandlungen. Falls dem Dritten durch die vertragsgemäße Verwendung der von IngB gelieferten Software berechtigte Ansprüche aus gewerblichen Schutzrechten zustehen, hat IngB unter besonderer Berücksichtigung der Umstände des Kunden die Wahl, eine Lizenz zu erwerben oder die Software kostenfrei zu ändern.


4.4. Soweit IngB Software nach Entwürfen und Anweisungen des Kunden erstellt, stellt der Kunde IngB von allen Forderungen und Kosten frei, die aufgrund von Verletzungen der Schutzrechte Dritter entstehen, die auf Entwürfe und Anweisungen des Kunden zurückzuführen sind. Der Kunde zahlt auf Anforderung von IngB einen angemessenen Prozesskostenvorschuss.



 

§5 Mehrfachnutzung, Netzwerkeinsatz


5.1. Der Kunde darf die Software auf der ihm zur Verfügung stehenden Hardware einsetzen. Für jedes einzelne Softwarepaket ist nur der Einsatz auf einer Hardwarekonfiguration mit ausschließlich einer Zugriffsmöglichkeit erlaubt. Der Einsatz wird in dem vertraglich gewährten Umfang erlaubt. Wechselt der Kunde die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen.


5.2. Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen der Software über den vertraglich vereinbarten Umfang hinaus ist unzulässig. Möchte der Kunde die Software auf mehr als den vertraglich vereinbarten Hardwarekonfigurationen zeitgleich einsetzen, etwa durch mehrere Mitarbeiter, muss er eine entsprechende Anzahl von Programmpaketen erwerben.


5.3. Der Einsatz der überlassenen Software innerhalb eines Netzwerkes oder des Internets ist nur im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung zulässig. Für jedes Programmpaket ist nur eine Zugriffsmöglichkeit zur gleichen Zeit gestattet. Möchte der Kunde ein Softwarepaket innerhalb eines Netzwerkes einsetzen, muss er eine zeitgleiche Mehrfachnutzung durch Zugriffschutzmechanismen unterbinden oder die entsprechende Anzahl von Programmpaketen von IngB erwerben. Der geplante Netzwerkeinsatz und die Anzahl der angeschlossenen Benutzer sind IngB unverzüglich mitzuteilen. Der Einsatz im Netzwerk ist erst nach der vollständigen Entrichtung der Netzwerkgebühr zulässig.


5.4. Der Kunde darf die Verwendungsrechte weder vermieten noch verleihen. Hierunter fällt auch die Überlassung des Verwendungsrechts an einen anderen Rechtsträger in einer oder mehreren  Bürogemeinschaft(en). Die Übertragung des Verwendungsrechts ist nur durch Übernahme des gesamten Softwarevertrags möglich. Die Übertragung ist nur wirksam, wenn IngB schriftlich zustimmt. IngB wird die Zustimmung nur bei begründeten Ausnahmefällen nicht erteilen. Der Kunde zahlt für die Prüfung und Entscheidung an IngB ein Bearbeitungsentgelt. Im Falle der Übertragung übergibt der Kunde dem Erwerber sämtliche Kopien der Software (inklusive aller älteren Versionen), das Bedienungshandbuch sowie alle dazugehörigen Unterlagen. Der Erwerber tritt dabei automatisch in ein  Vertragsverhältnis mit IngB , welches den hier beschriebenen  AGBs unterliegt.



 

§6 Preise, Zahlung, Lieferbedingungen


6.1. Die Preise für die Softwareentwicklung, andere Leistungen und anfallende Kosten wie  z.B. Reisen richten sich nach den im Auftrag festgelegten Konditionen. Zu allen Preisen kommt die gesetzliche Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung hinzu.


6.2. Soweit nicht anders vereinbart ist, sind Rechnungen 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen, die eine Dauer von 6 Wochen überschreiten, kann eine Rechungsstellung in mehreren Teilen erfolgen.


6.3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist IngB berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in banküblicher Höhe, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank oder in Vertretung  der europäischen Zentralbank, zu berechnen.


6.4. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden IngB andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist IngB berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.


6.5. IngB liefert die vereinbarten Vertragsgegenstände unmittelbar nach deren Fertigstellung aus. Die im Vertrag genannten Termine und Fristen sind allerdings unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. An alle Lieferzusagen und -termine ist IngB nur gebunden, wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten erbringt (§4). Bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden verlängert sich die Lieferfrist um die Zeit der Störung, es sei denn, die Störung hat keinen Einfluss auf die Verzögerung.


6.6 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt und/oder aufgrund von Ereignissen, die IngB die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, z.B. Betriebsstörungen, berechtigen IngB, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Es kommt erst dann zum Verzug, wenn der Kunde schriftlich eine Nachfrist von mindestens 1 Monat gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch bis zu höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinaus sind Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art, ausgeschlossen.


 


§7 Gewährleistung, Haftung, Verjährung


7.1. Dem Kunden ist bekannt, dass Software ihrer Komplexität und vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten wegen nicht in jedem Fall fehlerfrei ausgeliefert werden kann. IngB wird nach Eingang von ordentlichen Mängelrügen nach freier Wahl entweder Hinweise zur Behebung des Fehlers geben oder sonstige zur Fehlerbehebung geeignete Maßnahmen ergreifen. Für den Fall, dass eine Software ausgeliefert wird, die einen möglichen Personenschaden zur Folge haben kann, wird eine gesonderte Vereinbarung hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen getroffen.


7.2. Die Haftung von IngB ist auf Schäden begrenzt, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, wobei das Vorliegen des qualifizierten Verschuldens durch den Auftraggeber zu beweisen ist. Zudem werden Schäden aus der Verletzung des Lebens oder der Gesundheit, die auf eine fahrlässige Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen des Verwenders beruhen, ausgeschlossen.


7.3. IngB haftet unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.


7.4. IngB haftet nur für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bei einem einzelnen Schadensfall unter jedem rechtlichen Gesichtspunkt lediglich begrenzt auf die Höhe der Kosten des entsprechenden Auftrages.


7.5. IngB haftet nicht für Schäden, deren Eintritt der Kunde durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung des Anwenders - hätte verhindern können.


7.6. IngB haftet nicht für eventuell durch den Gebrauch der gelieferten Software auftretende Personenschäden.


7.7. Alle Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren 6 Monate nach Zugang der Rechnung beim Kunden.


 


§8 Schlussbestimmungen


8.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eines mit einem Auftragbeger/Kunden abgeschlossenen Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB bzw. des Vertrages hiervon nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung  zu ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für eine Regelungslücke im Vertrag.


8.2 Bei einem Widerspruch einer Bestimmung dieser AGB zu einer Bestimmung eines mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages geht der Vertrag vor.


8.3 Soweit in diesen AGB nicht anders geregelt, bedürfen Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB oder eines Vertrages der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Klausel selbst.


 


§9 Anwendbares Recht, Erfüllungsort


9.1. Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus einem Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.


9.2. Erfüllungsort ist der Sitz von IngB in Clausthal-Zellerfeld.


 

 

Clausthal-Zellerfeld, 21.4.2010



© IngB RT&S GmbH 2022 all rights reserved | Imprint| Privacy | Terms of Use | Contact | Conditions